AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hamburg Dance Academy (nachfolgend: HDA)
Inhaber: Marcel Falk
AGB Stand: 01.03.2022

1. Allgemeines

Die nachstehenden Vertragsbestimmung (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der HDA und dem Kunden/Kursteilnehmer/Clubmitglied geschlossen werden, gleichgültig, ob diese über den Internetauftritt der HDA unter https://www.hamburg-dance-academy.de oder auch direkt vor Ort in der HDA abgeschlossen werden.

Für den Vertragsabschluss ist Volljährigkeit zwingende Voraussetzung. Bei Minderjährigen darf der Vertragsabschluss nur über den gesetzlichen Vertreter, der dann Kunde der HDA wird, erfolgen.

Mit jeder Buchung eines Kurses (online und/oder Präsenz) und/oder eines Events wird automatisch den AGB und den Datenschutzbestimmungen zugestimmt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ergänzend auch in der Tanzschule aus und können jederzeit eingesehen werden.

2. Tanzkurse/ Veranstaltungen

Die Änderung von Terminen und Angeboten wird grundsätzlich vorbehalten. Bei einer zu geringen Belegungszahl ist die HDA berechtigt, Veranstaltungen und Kurse vollständig abzusagen oder mit anderen Veranstaltungen bzw. Kursen gleichen Inhalts zusammenzulegen. Jeder Kursteilnehmer hat bei einem der vorstehenden Fälle die Möglichkeit, stattdessen an einem anderen, gleichwertigen Kurs teilzunehmen.

Jegliche Änderung, Neuerung oder Ergänzung werden auf der Webseite und auf einer digitalen Kundekarte zur Verfügung gestellt und können vom Kunden abgerufen werden. Zusätzlich werden die Kunden per E-Mail an die von den Kunden angegebene E-Mail-Adresse informiert. Ein Nichtwissen vonseiten der Kunden wird hiermit ausgeschlossen.

Bei einer Mitgliedschaft stellt eine Absage oder Änderung eines Kurses oder von Terminen keinen Kündigungsgrund dar. Gleiches gilt für die Absage eines Kurses oder von Terminen im Falle behördlicher Anordnungen, die Präsenzveranstaltungen zeitweilig oder auf Dauer untersagen. In diesem Fall werden die Präsenzkurse durch digitale Online-Kurse ersetzt.

Bei Kursangeboten für Paare ist es erforderlich, dass beide Tanzpartner erscheinen.

3. Gesundheit

3.1. Mit der Buchung der Kurse (online und/oder Präsenz) erklärt der Kunde, bei Minderjährigen die Vertretungsberechtigten für diese, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein.

3.2. Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Training (online und/oder Präsenz) teilzunehmen. Der Kunde handelt bei Übungen und körperlichen Aktivitäten auf eigene Gefahr.

3.3. Ergänzend wird auf Ziffer 4. dieser AGB verwiesen.

4. Haftung

4.1. Eine Haftung der HDA ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Anderes gilt nur, wenn der jeweilige Schaden auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der HDA, ihrer Mitarbeiter oder ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die HDA oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HDA beruhen, kann kein Haftungsausschluss vereinbart werden. Die Haftung ist jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

4.3. Ergänzend gelten die Haftungsregelungen der Hausordnung der HDA, die in den Räumlichkeiten aushängt.

4.4. Für die Garderobe der Teilnehmer und andere Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

5. Datenschutz

5.1. Die Teilnehmerverwaltung wird von der externen Firma PCA Professional Card Administration GmbH, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg durchgeführt. Der Teilnehmer stimmt der Datenverarbeitung durch die Firma PCA Professional Card Administration GmbH zur Durchführung der Administration zu.

5.2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe und Speicherung seiner personenbezogenen Daten zur Bearbeitung an das Steuerbüro S & B Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Harburger Rathausstraße 33, 21073 Hamburg einverstanden.

5.3. Eine Weitergabe der Kundendaten an andere Dritte erfolgt nicht.

5.4. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis von der HDA per Telefon, SMS, Post oder E-Mail über aktuelle Angebote, Informationen zum Kurs oder mit Grußkarten-/ Mails der Tanzschule informiert zu werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit in Schriftform oder per E-Mail widerrufen werden.

5.5. Die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen der HDA ist möglich, womit sich der Kunde einverstanden erklärt.
Ist die Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen der HDA geplant, so ergeht vorher ein gesonderter Hinweis an die Teilnehmer, die ihr Einverständnis hierzu gesondert erklären müssen oder ablehnen/nicht erteilen können.

6. Kinder-/Jugendkurse

a.) Das Betreten der Tanzschule ist Kindern und Jugendlichen maximal 15 Minuten vor Beginn des Tanzkurses gestattet. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder bis Kursbeginn zu betreuen.

b.) Die Aufsichtspflicht der HDA für Kinder und Jugendliche beginnt mit Kursbeginn und endet mit Kursende.

Bis zum Kursbeginn und nach Kursende tragen die Eltern die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

7. Zahlungsvereinbarungen

7.1. Die Höhe der Kursgebühren/Clubmitgliedschaftsbeiträge sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. gesetzlicher MwSt. und GEMA-Gebühr.

7.2. Die vollständige Kursgebühr erfolgt entweder bar vor Kursbeginn in der Tanzschule oder online auf der Homepage der HDA per PayPal, PCA und anderen Zahlungsanbietern. Sollte der Kursbeitrag bei Kursbeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, ist die HDA berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an dem Tanzkurs auszuschließen.

7.3. Club-Mitgliedschaftsbeiträge: Sollte ein Mitglied sein Einverständnis zum SEPA-Lastschriftverfahren erklärt haben, erfolgt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschriftverfahren monatlich im Voraus. Die Mitgliedsbeiträge sind am 01. oder 15. eines Monats fällig. Es wird der nächste, dem Anmeldedatum folgende Termin (01. oder 15.) gewählt. Mitglieder, die bei der HDA Getränke und andere Artikel bargeldlos durch Verbuchung über ihre eigene HDA-Kundenkarte einkaufen, erklären sich damit einverstanden, dass die für die Einkäufe geschuldeten Geldbeträge mit der monatlichen SEPA-Lastschrift im Nachhinein eingezogen werden. Bei Rücklastschriften, die ein Mitglied zu verantworten hat, besteht für die HDA ein Anspruch auf Ersatz der dafür angefallenen Bankgebühren und administrativen Aufwendungen. Die Einzugsberechtigung zugunsten der HDA kann seitens des Mitglieds jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bargeldloses Zahlen über die HDA-Kundenkarte ist danach nicht mehr möglich.

7.4. Die Zahlung von Privatstunden, Crashkursen und Workshops erfolgt entweder bar vor Kursbeginn in der Tanzschule oder online auf der Homepage der HDA per PayPal, PCA und anderen Zahlungsanbietern.

7.5. Die Teilnahme an befristeten Kursen, Crashkursen oder Workshops kann mit einer Frist von 48 Stunden vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Sollte die Absage zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wird eine Stornierungsgebühr von 15,00 € pro Person berechnet.

Die Durchführung von Privatstunden kann mit einer Frist von 48 Stunden vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Erfolgt die Abmeldung von der Privatstunde zu einem späteren Zeitpunkt, wird der volle Preis berechnet.

Bei unentschuldigtem Fehlen eines Teilnehmers findet eine Berechnung des vollen Preises statt.

Die Absage der Teilnahme hat in Schriftform oder per E-Mail zu erfolgen.

8. Sonstiges

8.1. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist in allen Filialen und Veranstaltungsorten der HDA grundsätzlich nicht gestattet.

8.2. Das Weitergeben von Choreografien und Einstudierungen aus den Kursen der HDA sowie eine gewerbliche und/oder freiberufliche Nutzung sind nicht gestattet. Die gilt auch im Falle einer Verfremdung einer Originalchoreografie bzw. Einstudierung. Die Choreografien der HDA sind urheberrechtlich geschützt und nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Aufführungen jeglicher Art sowie eine Weitergabe an Dritte sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Im Falle einer
Missachtung behält sich die HDA vor, ein Hausverbot auszusprechen sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

9. HDA-Club:

9.1. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der HDA wird durch Vertragsabschluss gegründet. Die Mitgliedschaft muss beantragt werden. Mit Annahme des Antrages durch die HDA wird der Vertrag geschlossen. Jedes Mitglied ist berechtigt, die gewünschten Kurse der HDA nach Bestätigung durch die HDA zu belegen.

Es gibt drei verschiedene Formen der Mitgliedschaft bei der HDA:

  HDA flex HDA best HDA save
Erstlaufzeit 3 Monate 6 Monate 12 Monate
mtl. Kosten: 79,00 € p.P. 69,00 € p.P. 59,00 € p.P.
Kündigungsfrist
nach Erstlaufzeit:
1 Monat 1 Monat 1 Monat

Jeder Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Nach Ablauf der Erstlaufzeit gilt für jeden Vertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat.

 

9.2. Vertragslaufzeit / Kündigung der Mitgliedschaft

a.) Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Mitgliedschaft und beginnt mit dem Tag der Annahme des Mitgliedschaftsantrages durch die HDA. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit unbefristet, bis zur Kündigung des Vertrages.

b.) Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, erstmalig vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, sodann jederzeit gekündigt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der HDA. Die Kündigung hat in Schriftform oder per E-Mail zu erfolgen.

c.) Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der mindestens zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die HDA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die HDA berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

d.) Mitglieder, die sich innerhalb von sechs Monaten nach einer durch sie ausgesprochenen Kündigung erneut anmelden, können verpflichtet werden, eine Annahmegebühr zu zahlen. Diese darf die Summe von zwei Monatsbeiträgen nicht übersteigen.

 

9.3. Schwangerschaft und Krankheitsfall

a.) Kann ein Mitglied aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht an den Kursen teilnehmen, entfällt ab der vierten Woche bis zum Wiedereinstieg die Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung nachweislich länger als vier Wochen dauert und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Die Vertragslaufzeit verlängert sich anschließend um den Zeitraum, in dem die Beitragszahlung ausgesetzt wurde. Die Verlängerung erfolgt jeweils um einen vollen Monat.

b.) Im Falle einer Schwangerschaft ab dem achten Schwangerschaftsmonat oder einer schweren Erkrankung, die die weitere Teilnahme an den Kursen dauerhaft unmöglich macht, ist ein Ausstieg in Form einer außerordentlichen Kündigung aus dem Vertrag monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Monats möglich. Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich (per Post oder E-Mail) gegenüber der HDA ausgesprochen werden. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei der HDA. Sollten Komplikationen in Form einer schweren Erkrankung in der Schwangerschaft auftreten, ist der Vertragsausstieg auch schon zu einem früheren Zeitpunkt als dem achten Schwangerschaftsmonat möglich. Die Schwangerschaft oder die schwere Erkrankung müssen durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden.

10. Ferienzeiten

a.) Die Tanzschulferien passen sich terminlich den Schulferien in Hamburg und Niedersachsen an und umfassen 4 Wochen im Sommer, 2 Wochen über Ostern, 3 Wochen über Weihnachten sowie terminlich variierender zwei Wochen für Fortbildungen. Die genauen Ferienzeiten werden auf der Homepage der HDA sowie auf Flyern, die in der Tanzschule ausliegen, bekanntgegeben.

b.) Während der Tanzschulferien, an gesetzlichen Feiertagen, am 30. April und am Freitag nach Christi Himmelfahrt findet kein Unterricht in der HDA statt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerbeitrages und des monatlichen Mitgliedsbeitrages bleibt dadurch unberührt.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Für den Fall der Unwirksamkeit der einzelnen Klauseln gelten für diese soweit die gesetzlichen Bestimmungen.